Im Oktober 1914 wird zwischen dem XVIII. Armeekorps in Frankfurt a.M. und dem Vorstand der Krankenhausverwaltung des St. Josefs-Hospitals Olsberg, vertreten durch Pfarrvikar Peter Quinke ein Lazarettvertrag geschlossen.
Dieser Vertrag beinhaltet sieben Paragraphen, in denen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien vorgeschrieben sind.
So ist die Krankenhausverwaltung auf unbestimmte Zeit (wörtlich „… während des jetzigen Krieges …„) verpflichtet, auf eigene Kosten ein Lazarett mit 30 Betten (zu diesem Zeitpunkt 50% seiner Kapazität) zu betreiben.
Dr. med. Kuhlmann aus Bestwig soll der leitende Arzt sein.
Das XVIII. Armeekorps stellt der Verwaltung einen Unteroffizier als Rechnungsführer zur Verfügung.
Des Weiteren zahlt es sowohl für die kommandierten Soldaten, als auch für die Lazarett-Patienten ein Verpflegungsgeld von 2 Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 10,80 €) pro Tag – Getränke und Medikamente eingeschlossen.
Pfarrvikar Peter Quinke unterzeichnet diesen Vertrag als Vorsitzender der Krankenhausverwaltung des St. Josefs-Hospitals am 23. Oktober 1914.
Mit der Unterzeichnung der königlichen stellvertretenden Intendantur des XVIII. Armeekorps am 30. Oktober 1914 tritt der Vertrag in Kraft.
Dieser Vertrag wird bis zur Unterzeichnung des Lazarettvertrags am 06. Juni 1916 gültig sein.
- Lazarettvertrag zwischen dem St. Josefs-Hospital Olsberg und dem XVIII. Armeekorps vom 30.10.1914
- Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge; Deutscher Bundestag – Wirtschaftliche Dienste; Stand: Januar 2021
Damaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg – Lazarett des XVIII. Armeekorps
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