
Anfang Oktober 1922 erscheint in einer unbekannten Zeitung der Artikel „Die Steigerung der Lebenskosten im September“.
Der Autor berichtet darin, dass die Reichsindexziffer der Lebenshaltungskosten für Ernährung, Heizung, Beleuchtung und Wohnung im Monatsdurchschnitt vom August 1922 zum September 1922 von 7.029 auf 11.376 gestiegen ist.
Der Artikel endet mit den Worten
Diese Zeitung und dieser Artikel werden auch in Olsberg gelesen. Die Verwaltung des St. Josefs-Hospitals Olsberg nimmt diesen Artikel in ihr Archiv auf.
Exakt nachweisbar sind lediglich dessen Monat und Jahr.
Ehemaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg
Vielleicht interessiert sie auch der folgende Beitrag aus unserem Archiv…
Werbeanzeige „Drogerie Paul Winterberg“ 1956

Weihnachtspost Nr. 1 - Gewerbeverein Olsberg-Bigge - 1956; herausgegeben vom Gewerbeverein Olsberg-Bigge Für die Vorweihnachtszeit des Jahres 1956 gibt der Gewerbeverein Olsberg-Bigge die "Weihnachtspost Nr.…
Wir finanzieren den Betrieb unseres Archiv’s und unsere ehrenamtlichen Tätigkeiten ausschließlich durch unsere privaten Mittel, durch unsere Dienstleistungen und durch unseren Archivladen:
- Mit unseren Dienstleistungen halten Sie Ihre Ereignisse und Erinnerungen fest.
- In unserem Archivladen finden Sie Produkte und Artikel aus unserem Archiv.
Medien: siehe Medienbeschriftungen
Alle anderen Inhalte dieses Beitrags inklusive aller dargestellten Medien (außer „Zufälliger Beitrag aus dem Privatarchiv“) sind unter CC BY-NC-ND 4.0 (Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz) lizensiert.
Bei der Verwendung des Beitrags, oder einzelner Bestandteile des Beitrags, müssen der jeweilige Urheber und der exakte Text „Privatarchiv Köster Olsberg – www.privatarchiv-koester.de“ in unmittelbarer Nähe des Zitats genannt werden.
Ausgenommen hiervon sind alle Inhalte und Medien dieses Beitrags, welche mit Alle Rechte vorbehalten oder All rights reserved gekennzeichnet sind. Für diese ist jegliche Verwendung, Verbreitung und Veröffentlichung untersagt.