Am 08. Februar 1919 wird die Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge verabschiedet, woraus der Reichsausschuss für Kriegsbeschädigtenfürsorge hervorgeht.
Der Erste Weltkrieg ist militärisch beendet und für das Deutsche Reich verloren. Tausende Soldaten und Zivilisten leiden jedoch weiterhin körperlich und seelisch an dessen Folgen.
Daher sind die zu Kriegszeiten eingerichteten Lazarette mit dem Kriegsende nicht obsolet geworden, sondern müssen weiterhin zahlreiche verwundete und kranke Kriegsopfer versorgen.
Am 29. Oktober 1919 wird zwischen dem Reichsausschuss für Kriegsbeschädigtenfürsorge und dem Vorstand der Krankenhausverwaltung des St. Josefs-Hospitals Olsberg, vertreten durch Pfarrer Peter Quinke, ein neuer Lazarettvertrag abgeschlossen.
Der neue Lazarettvertrag, welcher rückwirkend zum 01.10.1919 in Kraft tritt, regelt unter anderem die Verpflegungssätze der Patienten und des Personals.
So wird in §4 des Vertrags festgelegt, dass für die Verpflegung von Offizieren und Mannschaften ein Betrag von 4,- Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 4,40 €) gezahlt wird.
In §7 des Vertrags wird festgelegt, dass für die Verpflegung von diensttuenden Schwestern ein Betrag von 2,50 Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 2,75 €) gezahlt wird.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg wird das Lazarett im St. Josefs-Hospital Olsberg also noch gebraucht.
- Lazarettvertrag Nachtrag St. Josefs-Hospital – XVIII. Armeekorps 10.03.1920
- Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge; Deutscher Bundestag – Wirtschaftliche Dienste; Stand: Januar 2021
Damaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg
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