Der Antrag des Lazaretts St. Josefs-Hospital Olsberg vom 18.11.1915, einen leitenden Arzt zugeteilt zu bekommen, wird vom Königlich Preussischen Reservelazarett Arnsberg schriftlich abgelehnt.
Der frühere leitende Arzt, Dr. Kuhlmann aus Bestwig, der zwischenzeitlich erkrankt ist, kann nicht durch den „Rote Kreuzverein Olsberg“ ersetzt werden.
Der Verfasser des Briefes schreibt, dass weder Oberstabsarzt Dr. Grüne, noch Oberarzt Dr. Meschede für den Dienst in Frage kommen, da Sanitätsoffiziere für die Tätigkeit in einem Vereinslazarett (Rotes Kreuz) nicht vorgesehen sind.
Damaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg – Lazarett des XVIII. Armeekorps
Vielleicht interessiert sie auch der folgende Beitrag aus unserem Archiv…
Lazarett St. Josefs-Hospital Olsberg – Ein neuer Vertrag

Am 08. Februar 1919 wird die Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge verabschiedet, woraus der Reichsausschuss für Kriegsbeschädigtenfürsorge hervorgeht. Der Erste Weltkrieg ist militärisch…
Wir finanzieren den Betrieb unseres Archiv’s und unsere ehrenamtlichen Tätigkeiten ausschließlich durch unsere privaten Mittel, durch unsere Dienstleistungen und durch unseren Archivladen:
- Mit unseren Dienstleistungen halten Sie Ihre Ereignisse und Erinnerungen fest.
- In unserem Archivladen finden Sie Produkte und Artikel aus unserem Archiv.
Medien: siehe Medienbeschriftungen
Alle anderen Inhalte dieses Beitrags inklusive aller dargestellten Medien (außer „Zufälliger Beitrag aus dem Privatarchiv“) sind unter CC BY-NC-ND 4.0 (Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz) lizensiert.
Bei der Verwendung des Beitrags, oder einzelner Bestandteile des Beitrags, müssen der jeweilige Urheber und der exakte Text „Privatarchiv Köster Olsberg – www.privatarchiv-koester.de“ in unmittelbarer Nähe des Zitats genannt werden.
Ausgenommen hiervon sind alle Inhalte und Medien dieses Beitrags, welche mit Alle Rechte vorbehalten oder All rights reserved gekennzeichnet sind. Für diese ist jegliche Verwendung, Verbreitung und Veröffentlichung untersagt.