Kreis Brilon – Bekanntmachung zur Verteilung von Kartoffeln und Kohlrüben

Am 03. Januar 1917 veröffentlicht der Kreis-Ausschuss des Kreises Brilon eine Bekanntmachung zur Verteilung von Kartoffeln und Kohlrüben, welche damit gleichzeitig in Kraft tritt.

Hierin sind unter anderem folgende Bestimmungen enthalten:

  • Vom 01.01.1917 bis zum 20.07.1917 dürfen Kartoffelerzeuger als Eigenbedarf für sich und ihre Angehörigen und Angestellten pro Woche sieben Pfund Kartoffeln pro Person verbrauchen.
  • Versorgungsberechtigte, das heißt Personen der übrigen Bevölkerung, sollen ab dem 01.01.1917 pro Kopf und Woche fünf Pfund Kartoffeln erhalten.
  • Kohlrüben sind gegen Kartoffeln mit der Hälfte des Gewichts anzurechnen. Das heißt, dass bei Mangel an Kartoffeln pro Kartoffel zwei Kohlrüben zugestanden werden.
  • Schwerst- und Schwerarbeiter sollen zusätzlich zur Kartoffelration von fünf Pfund pro Person und Woche sechs Pfund Kohlrüben erhalten.
  • Kriegsgefangene sollen dieselbe Menge an Kartoffeln erhalten, wie die übrige Bevölkerung.
  • Kranke in Anstalten und Lazaretten können maximal fünf Pfund pro Kopf und Woche zusätzlich erhalten.

Diese Bestimmungen haben natürlich auch im Einflussbereich des Amtes Bigge rechtskräftige Gültigkeit.

So betrifft es zum Beispiel auch das St. Josefs-Hospital Olsberg und die Elisabeth-Klinik Bigge sowohl als Lazarette, als auch als Zivil-Krankenhäuser. Krankenhäuser, Lazarette und sonstige Anstalten sind 1916 auf die Versorgung mit Lebensmitteln besonders angewiesen.

Die Kartoffelernte im Herbst 1916 war eine Missernte gewesen. Kohlrüben sollten daher die Kartoffeln ersetzen. Bisher waren Kohlrüben hauptsächlich als Viehfutter verwendet worden.

Bemerkenswert ist, dass der Kreis Brilon derart detaillierte Bestimmungen zur Lebensmittelverteilung macht. Dies zeugt davon, dass die Versorgungslage im Kriegsjahr 1917 für die hiesige Bevölkerung dramatisch war.

Des Weiteren ist bemerkenswert, dass bezüglich der Nahrungsversorgung Kriegsgefangene nicht anders behandelt werden sollten, als die Bevölkerung des Kreises Brilon.

Kreis Brilon - Bekanntmachung Kartoffeln und Kohlrüben 03.01.1917
Am 03.01.1917 veröffentlicht der Kreis Brilon genaue Regeln zur Verteilung von Kartoffeln und Kohlrüben.

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