Der am 29. Oktober 1919 zwischen dem Reichsausschuss für Kriegsbeschädigtenfürsorge und dem St. Josefs-Hospital Olsberg geschlossene Lazarett-Vertrag wird am 10. März 1929 durch einen Vetrags-Nachtrag angepasst.
Der im ursprünglichen Vertrag unter §4 vereinbarte Verpflegungssatz von 4,- Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 2,- €) für Offiziere und Mannschaften rückwirkend ab dem 01. Januar 1920 auf 7,- Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 3,50 €) angehoben.
Des weiteren wird der unter §7 ursprünglich vereinbarte Verpflegungssatz von 2,50 Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 1,25 €) für diensttuende Schwestern rückwirkend ab dem 01. Januar 1920 auf 2,70 Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 1,35 €) erhöht.
Dieser Vertrags-Nachtrag wurde bereits am 05. März 1920 von Pfarrer Peter Quinke unterzeichnet und tritt durch die genehmigende Unterschrift durch den Vertreter des Versorgungsamtes am 10. März 1920 in Kraft.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg wird das Lazarett im St. Josefs-Hospital Olsberg also noch gebraucht.
- Lazarettvertrag Nachtrag St. Josefs-Hospital – XVIII. Armeekorps 10.03.1920
- Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge; Deutscher Bundestag – Wirtschaftliche Dienste; Stand: Januar 2021
Damaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg
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