Am 29. Mai 1917 stellt der Königliche Landrat des Kreises Brilon dem St. Josefs-Hospital Olsberg 222 kg Sauerkraut in Rechnung, welches bereits geliefert wurde.
Unter Angabe der Kassen-Nummer III 578 sind hierfür 66,60 Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 159,84 €) zu zahlen.
Beide Fässer, in denen das Kraut geliefert wurde, sind innerhalb von 14 Tagen unversehrt an die Bäuerliche Bezugsgenossenschaft in Brilon zurückzuliefern. Auf jedes der beiden Fässer wird ein Pfandgeld von 7,- Mark (2020 eine Kaufkraft von ca. 16,80 €) angerechnet.
Pfarrer Peter Quinke wird den Betrag für das Sauerkraut am 11. Juni 1917 anweisen.
Der Kreis Brilon übernimmt hier eine ungewöhnliche Aufgabe; er nimmt die Lebensmittel-Verteilung in die Hand. Sie ist in dieser Zeit des Lebensmittelmangels im Deutschen Reich bei staatlichen Behörden und Institutionen zentralisiert, um die Verteilung möglichst bedarfsgerecht und koordiniert zu gestalten – und um sie bestmöglich kontrollieren zu können.
Daher sind Behörden, wie hier der Kreis Brilon, von der Regierung dazu ermächtigt und letztendlich dazu gezwungen, sich mit Kartoffeln, Kohlrüben, Marmelade und hier Sauerkraut zu beschäftigen.
- Rechnung über Sauerkraut vom Kreis Brilon an das St. Josefs-Hospital Olsberg 19.05.1917
- Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge; Deutscher Bundestag – Wirtschaftliche Dienste; Stand: Januar 2021
Ehemaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg
Vielleicht interessiert sie auch der folgende Beitrag aus unserem Archiv…
Umbau Bahnhof Olsberg 2008
Am 24.08.2008 ist die neue Schienenunterführung bereits begehbar. Sie ist allerdings noch nicht komplett fertiggestellt und für die Reisenden freigegeben. Die provisorische Schienenüberführung ist noch…
- Videografie und Filmproduktion
- Fotografie
- Digitalisierung
- Vorführungen
- Vorträge
- In unserem Archivladen finden Sie Produkte und Artikel aus unserem Archiv
Medien: siehe Medienbeschriftungen
Alle anderen Inhalte dieses Beitrags inklusive aller dargestellten Medien (außer „Zufälliger Beitrag aus dem Privatarchiv“) sind unter CC BY-NC-ND 4.0 (Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz) lizensiert.
Bei der Verwendung des Beitrags, oder einzelner Bestandteile des Beitrags, müssen der jeweilige Urheber und der exakte Text „Privatarchiv Köster Olsberg – www.privatarchiv-koester.de“ in unmittelbarer Nähe des Zitats genannt werden.
Ausgenommen hiervon sind alle Inhalte und Medien dieses Beitrags, welche mit Alle Rechte vorbehalten oder All rights reserved gekennzeichnet sind. Für diese ist jegliche Verwendung, Verbreitung und Veröffentlichung untersagt.