Im Jahr 1891 – erst ca. sechs Jahre nach dessen Fertigstellung und Eröffnung – steht das St. Josefs-Hospital Olsberg kurz vor der Schließung.
Für das Krankenhaus war ein Kuratorium bestehend aus Vorstandsmitgliedern der Kapellengemeide St. Nikolaus Olsberg, Carl Hubert Freiherr von Wendt und dem Bigger Pfarrer Trippe gegründet worden.
Die preußische Regierung sieht das St. Josefs-Hospital Olsberg nicht als Krankenhaus, sondern als Gewerbebetrieb an. Als solcher muss nach §30 der damaligen Reichsgewerbeordnung eine juristische Person für den Betrieb verantwortlich sein. Das Kuratorium entspricht dieser Bedingung aus Sicht der Regierung nicht.
Die Regierung droht dem Olsberger Krankenhaus mit der Schließung, sollte dessen Leitung der gesetzlichen Vorgabe nicht umgehend nachkommen.
Der Bigger Amtmann Selle vom Amt Bigge stellt sich auf die Seite der Krankenhausbetreiber und gegen seine Vorgesetzten. Er argumentiert, dass es sich bei dem St. Josefs-Hospital nicht um einen Gewerbebetrieb, sondern um eine Einrichtung handele, die einen öffentlichen Auftrag erfülle.
Nach heftig geführtem Streit um diese juristischen Begrifflich- und Spitzfindigkeiten wird die Kontroverse im Oktober 1891 zugunsten des St. Josefs-Hospitals beigelegt.
Das St. Josefs-Hospital Olsberg darf den Betireb fortführen – auch unter der Leitung des Kuratoriums.
Exakt nachweisbar sind lediglich dessen Monat und Jahr.
Ehemaliger Standort des St. Josefs-Hospitals Olsberg
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