Seit dem 20. Oktober 1887 wird die Drahtseilbahn am Eisenberg nicht mehr zur Eisenerzbeförderung genutzt.
Die Konstruktion ist 1891 in einem derart schlechten Zustand, dass die Königliche Berginspektion in Arnsberg in einem Schreiben vom 07. November 1891 von der Gewerkschaft “Briloner Eisenberg” deren Rückbau innerhalb von zehn Tagen fordert:
Ein derartiger Zustand der Seilbahn birgt nicht unerhebliche Gefahren für die Passanten der Wege, als die Bewerkerer der Grundstücke, über welche diese Bahn führt, in sich, und werden sie auf Grund des § 196 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hierdurch wird gefordert, für die Befestigung bzw. Umlegung der Seilbahn unverzüglich Sorge zu tragen. Einer Nachricht über die Beseitigung der vor erwähnten Gefahren von Ihnen getroffenen Anordnungen sehe ich innerhalb 10 Tagen entgegen. …Königliche Berginspektion Arnsberg am 07.11.1891 an Gewerkschaft Briloner Eisenberg
Die Drahtseilbahn der Gewerkschaft “Briloner Eisenberg” verband den Maxstollen …
… und den Philippstollen …
… mit dem Bahnhof Olsberg.
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