Am 27. Oktober 1916 richtet das Amt Bigge eine Anordnung bezüglich des Fleischbedarfs an Krankenhäuser, Waisenhäuser und ähnliche geschlossene Anstalten in seinem Einflussgebiet – also u.a. auch an das St. Josefs-Hospital Olsberg, die Josefsgesellschaft Bigge und die Elisabeth-Klinik Bigge.
Sie verpflichtet die betreffenden Anstalten dazu, bis zum dritten Tag jeden Monats
- die Zahl der Verpflegungstage des jeweils abgelaufenen Monats
- die Zahl der der am 01. des jeweiligen Monats vorhandenen Insassen
- die Zahl der Insassen, welche verstärkter Fleischnahrung bedürfen – und die hierfür benötigten Zusatzmengen an Fleisch
- den nach Abzug des durch Hausschlachtungen gewonnenen Fleisches notwendigen wöchentlichen Bedarf an Fleisch
an die Ortspolizeibehörde zu melden.
Die Empfänger dieses Schreibens werden ebenfalls dazu verpflichtet, bei Bedarf weitere Auskünfte zu geben.
Mit diesem Anschreiben erhalten alle Empfänger einen zeitlich begrenzt gültigen Ausweis, der sie dazu berechtigt, Fleisch bei Metzgern oder in entsprechenden Geschäften zu erhalten. Die erhaltenen Mengen werden auf diesem Ausweis vermerkt. Die Mengen bzw. das Gewicht müssen jeweils mit Knochen berechnet und eingetragen werden. Nach Ablauf der Gültigkeit dieses Ausweises ist dieser der Ortspolizeibehörde auszuhändigen.
Zusatzbedarfe an Fleisch für Kranke sind ärztlich zu attestieren und ebenfalls am dritten Tag jeden Monats zu melden.
Diese schriftliche Anordnung liegt momentan nur für den Empfänger „Krankenhaus Olsberg“ vor, wurde jedoch an alle Krankenhäuser, Waisenhäuser und ähnliche Anstalten im Einflussgebiet des Amtes Bigge versendet.
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